Presbyteriumswahl 2024
Hier erhalten Sie schrittweise sämtliche Informationen zur Presbyteriumswahl 2024
Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde Garbenheim,
am 18. Februar 2024 wird das Presbyterium unserer Kirchengemeinde neu gewählt.
Das Wahlverfahren beginnt am 04.06.2023.
Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert bis zum 16. Juni 2023 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen.
In unserer Kirchengemeinde werden mindestens 6 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht.
Außerdem ist 1 beruflich Mitarbeitende/r in das Presbyterium zu wählen.
Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen sein und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch die beruflichen Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.
Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein.
Vordrucke hierfür erhalten Sie beim Presbyteriumsvorsitzenden Karl-Otto Claudy und zu den Öffnungszeiten im Gemeindebüro Bahnhofstr. 14-16.
Das Presbyterium hat beschlossen, dass alle Wahlberechtigten mit der Einladung zur Wahl auch die Wahlunterlagen erhalten.
Wahlberechtigt ist, wer am 5. Februar 2024, bei Schließung des Wahlverzeichnisses,
- Mitglied der Kirchengemeinde ist und in deren Gebiet wohnt
oder die Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen erworben
oder behalten hat,
- zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu
besteht und
- am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens
16 Jahre alt ist.
Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 22. Januar 2024 bis 4. Februar 2024 zur Einsichtnahme im Gemeindebüro, Bahnhofstr. 14-16 zu den Büroöffnungszeiten ausgelegt.
Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung.
Weitere Einzelheiten zur Wahl können Sie dem Aushang in den Schaukästen an Kirche und Gemeindehaus entnehmen.